Infos zu Beratungsfördermöglichkeiten und neuen KfW-Schnellkrediten

Liebes Five Star-Mitglied,

in diesen Tagen müssen Sie sich um den laufenden Betrieb zu kümmern und gleichzeitig Maßnahmen zu ergreifen, die ihre betriebliche Leistungskraft für die Zukunft erhalten – eine Doppelbelastung. Zudem fällt es unter Umständen schwer, bei der sich derzeit schnell ändernden Gesetzeslage in Sachen Liquiditätshilfen und finanziellen Entlastungen den Überblick zu behalten. Michael Zülch von der Mittelstandsberatung Zülch Consulting hat daher für Sie die aktuellen Neuerungen der letzten Tage in einem FAQ zusammengefasst.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Thomas Weppner und das Five Star Service-Center


Informationen zu den neuen KfW-Schnellkrediten und Beratungsfördermöglichkeiten
“Am 06. April hat die Bundesregierung mit dem KfW-Schnellkredit ein neues Kreditinstrument im KfW-Sonderprogramm zur Liquiditätsverbesserung und zur Deckung der laufenden Kosten auf den Weg gebracht,” erläutert Michael Zülch und weist zudem auf eine weitere Neuerung hin. Demnach gibt es seit dem 03. April für von Corona betroffene kleine und mittelständische Unternehmen die Möglichkeit, Beratungskosten von bis zu 4.000 Euro vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erstattet zu bekommen.

Einzelheiten zu beiden Neuerungen können Sie untern herunterladen.